Private Krankenversicherung

  1. Selbstständige und Freiberufler: Diese Gruppe kann sich unabhängig vom Einkommen für eine PKV entscheiden, da sie nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt.
  2. Angestellte mit hohem Einkommen: Angestellte, die über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze (2024: 66.600 € brutto im Jahr) verdienen, haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
  3. Beamte: Beamte haben Anspruch auf Beihilfe vom Staat, die einen Teil ihrer Krankheitskosten übernimmt. Deshalb entscheiden sich viele für eine PKV, da diese Kosten optimal mit der Beihilfe kombiniert werden können.
  4. Studierende und Akademiker: Studierende können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien und in die private Krankenversicherung wechseln.
  5. Kinder und Ehepartner von privat Versicherten: Unter bestimmten Bedingungen können auch Kinder oder nicht berufstätige Ehepartner in die PKV aufgenommen werden, oft abhängig von der Versicherungssituation und dem Einkommen der Eltern.

Jetzt hier Ihr unverbindliches Angebot anfordern:

  1. Ambulante Versorgung:
  • Freie Arztwahl, inklusive Fachärzte ohne Überweisung
  • Höhere Erstattung für Heil- und Hilfsmittel (z.B. Physiotherapie, Hörgeräte)
  • Erstattung von alternativen Heilmethoden wie Homöopathie und Osteopathie, je nach Tarif
  1. Stationäre Versorgung:
  • Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer im Krankenhaus
  • Freie Wahl des Krankenhauses und des behandelnden Arztes, oft mit Chefarztbehandlung
  • Höhere Leistungen für Rehabilitationsmaßnahmen
  1. Zahnärztliche Versorgung:
  • Erstattungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie (bis zu 100 % je nach Tarif)
  • Höhere Erstattungen für hochwertige Materialien und Verfahren (z.B. Keramikimplantate)
  1. Vorsorgeuntersuchungen:
  • Erweitertes Vorsorgeangebot, das über die gesetzliche Vorsorge hinausgeht (z.B. Hautkrebsscreening oder umfassende Check-ups)
  1. Krankenhausaufenthalte und Operationen:
  • Schnellere und umfangreichere Behandlungen ohne lange Wartezeiten
  • Volle Erstattung von Operationskosten und stationären Aufenthalten, je nach Vertrag
  1. Reise- und Auslandsversicherungen:
  • Weltweiter Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen im Ausland
  1. Psychotherapie:
  • Oft bessere und schnellere Versorgung durch Psychotherapeuten ohne lange Wartezeiten, abhängig vom Tarif
  1. Medikamente:
  • Erstattung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und oft auch nicht-verschreibungspflichtigen Präparaten